Eintrag Nr. 1

Jetzt gibt es diese Rubrik „Aktuelles“ bereits seit fünf Monaten – allerdings bisher ohne Inhalt, außer einem Platzhalter-Text. Leider war das ein Rechtstipp im Entwurfsstadium mit Rechtschreibfehlern und kleinen Hinweisen und Nachrichten an mich selbst. Bisschen peinlich, aber vermutlich hat es eh niemand gesehen.

Was ich hier so alles veröffentlichen werde, weiß ich selbst noch nicht so ganz genau. Auf anderen Seiten von Rechtsanwälten sind da meistens Hinweise auf aktuelle Urteile. Als Anwalt finde ich es zwar gut, wenn mich jemand auf neue Rechtsprechung aufmerksam macht. Aber für Mandanten ist das doch irgendwie blöd – ein wesentlicher Vorteil des anwaltlichen Service besteht doch darin, dass man sich mit diesem ganzen „rechtlichen Kram“ nicht auseinandersetzen muss. Und dann präsentiert man seiner Kundschaft Texte, für die es vermutlich auch in 100 Jahren kein Übersetzungsprogramm gibt?

Das ist ein bisschen so, als würde mir ein Programmierer ein paar Ausschnitte des Google-Algorithmus zeigen. Sehr beeindruckend.

Apropos Google – dafür soll das Veröffentlichen von Urteilen ja gut sein, weil man da dann angeblich besser gefunden wird. Und es strahlt wohl auch irgendwie Kompetenz aus, wenn man sich das Ergebnis der Arbeit von anderen in die eigene Internetseite klebt. Also mache ich das dann vermutlich auch.

Ansonsten lassen wir uns überraschen, was bei der Arbeit so alles Interessantes über den Weg läuft und sich dann noch unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht so veröffentlichen lässt. Wen das dann auch immer tatsächlich interessiert, muss aber nicht regelmäßig auf meine Seite gehen. Nicht jede Meldung, aber die wirklich wichtigen Mitteilungen, Artikel und Veröffentlichungen werden auch über Facebook & Co geteilt, die dann gerne weitergeteilt oder mit „gefällt mir“ markiert werden dürfen.

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