Serie fortgesetzt mit WEG-Recht als Thema

Der Coronavirus stellt vieles auf den Kopf und setzt die Wirtschaft unter Druck. Betroffen sind davon auch die Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn sie aufgrund der immer noch geltenden Kontaktverbote grundsätzlich keine Eigentümerversammlungen durchführen können. Dadurch stellen sich zahlreiche Fragen – was ist zu tun, wenn die Amtszeit des Verwalters abläuft? Wie geht es weiter, wenn der aktuelle Wirtschaftsplan endet? Was passiert, wenn dringende Arbeiten an den Gebäuden anstehen?

Mit all diesen Themen setzt sich eine neue Rechtstippserie auseinander, die wir in den vergangenen Wochen auf der Internetplattform anwalt.de veröffentlicht haben. Hier die entsprechenden links:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-wohnungseigentuemergemeinschaft-im-corona-modus_166295.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-wohnungseigentuemergemeinschaft-in-corona-zeiten-teil_167101.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-wohnungseigentuemergemeinschaft-in-corona-zeiten-teil_167750.html

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