Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Vertretung
1. Fakten, Daten, Hintergründe – es gibt keine kurzen Fragen.
Wenn Sie anrufen und denken, dass Sie ja eigentlich nur eine kurze Frage haben – die gibt es erfahrungsgemäß nicht. Denn im Laufe der Gesprächs bin ich es dann, der erst einmal eine ganze Menge Fragen hat, weil ich den Fall nicht kenne und im Moment des Anrufs im Zweifel gerade mit einem ganz anderen Thema beschäftigt bin.
Gerne können Sie mich anrufen und erst einmal nachfragen, ob ich ausreichend Zeit habe, um den Fall zu bearbeiten oder überhaupt in Ihrer Angelegenheit tätig werden kann. Aber dann werde Sie bitten, erst einmal folgende Informationen zusammenzutragen:
- Wer sind Sie? Ich benötige Ihren Namen, die Anschrift und weitere Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Will jemand von Ihnen etwas oder wollen Sie etwas? Wenn es einen konkreten Gegner gibt, brauche ich auch von diesem zumindest den Namen und die Anschrift.
- Was wollen Sie oder was will jemand von Ihnen? Versuchen Sie, Ihr Ziel so konkret wie möglich zu formulieren – nur so lassen sich relativ zügig die Kosten abschätzen.
- Was ist wann passiert? Skizzieren Sie kurz das, was bisher geschehen ist. Je genauer, desto besser – ganz besonders, wenn es um Daten geht.
- Sonst noch was? Gibt es irgendwelche Hintergründe, die den Einstieg in den Fall erleichtern oder verfolgen Sie noch weitere Ziele?
Kopien und Scans erleichtern die Arbeit.
Selbstverständlich müssen Sie „Ihre Geschichte“ nicht in einem langen Text oder Vortrag erzählen. Mit verschiedenen Geräten lassen sich heute leicht Dokumente scannen oder notfalls auch mit der Handykamera fotografieren. Diese könne Sie einfach an E-Mails anhängen und ich kann mir schnell ein genaueres Bild machen. Bei einer größeren Menge von Dokumenten achten Sie bitte auf eine nachvollziehbare Reihenfolge und Betitelung der Dateien.
2. Die Beratungsphase
Auch wenn jetzt häufig noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt sein wird, beginne ich mit der Beratung, sobald ich einigermaßen „im Film“ bin. Dazu gehört
- eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten
- eine Darstellung der verschiedenen Handlungsoptionen – also was ich wie für Sie regeln kann.
- ein vorläufiger Überblick über die weiteren möglichen Kosten und Hinweise, ob hier eventuell eine Rechtsschutzversicherung, ein Antrag auf Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe das finanzielle Risiko verringern können.
Da in dieser Phase bereits die ersten Kosten entstehen, beachten Sie bitte, dass die Zuverlässigkeit einer Beratung ganz entscheidend von den Informationen abhängt, die Sie mir zur Verfügung stellen.
3. Vertretung
Um für Sie nach außen tätig zu werden, benötige ich zunächst einmal eine Vollmacht. Einen Vordruck für „alle Fälle“ finden Sie im Downloadbereich. Diese können Sie ausdrucken, unterschreiben und mir per Post schicken – insbesondere, wenn es schnell gehen muss. Ansonsten stelle ich Ihnen eine personalisierte Vollmacht zur Verfügung.
Während der Vertretung nehme ich regelmäßig schriftlich Kontakt mit der anderen Partei auf. Was dann alles passiert und mit welchen Mitteln ich Sie vertrete, ist zu umfang- und variantenreich, um es hier darzustellen. Das reicht von einem Anruf oder einem „bösen Brief“ über ein offizielles Aufforderungsschreiben, dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides oder der Abgabe einer Stellungnahme gegenüber einer Behörde bis hin zur Einreichung einer Klage oder dem Verfassen einer Klagerwiderung.
Bevor ein Schreiben das Haus verlässt, bekommen Sie es zunächst als Entwurf und gegebenenfalls noch einige Erläuterungen. Sie behalten damit die Kontrolle und können quasi „bis zum letzten Moment“ noch Einfluss nehmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, weil sich zwischenzeitlich noch die Lage ändert oder Sie die andere Seite gut kennen.
Bei Antworten erhalten Sie umgehend Nachricht und je nach Inhalt besprechen wir das weitere Vorgehen. Dasselbe gilt selbstverständlich, wenn nach einer bestimmten Frist, keine Reaktion erfolgt ist.