Mietrecht – Langzeitverträge im Minenfeld

Wenn jemand zur Miete wohnt oder selbst Wohnraum vermietet, birgt dies immer jede Menge Konfliktpotenzial.

Das liegt zunächst daran, dass viele Vermieter in erster Linie Geld mit ihrer Immobilie verdienen wollen. Das ist zwar verständlich, aber für manche ist der Mieter dabei mehr oder weniger nur ein „notwendiges Übel“, um dieses Ziel zu erreichen. Die regelmäßig stärkere Position des Vermieters – insbesondere dort, wo Wohnraum knapp ist – aber auch Unwissenheit wird oft ausgenutzt, um die Rechte des Mieters unzulässig zu beschränken oder um Zahlungen zu verlangen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt.

Aber auch Vermieter haben es mitunter nicht leicht. Fehlende Zahlungsmoral der Mieter und überzogenes Anspruchsdenken führen zu Auseinandersetzungen. Zusätzlich ändern sich ständig die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere durch höchstrichterliche Urteile, nach denen immer mal wieder einzelne Klauseln in bestehenden Mietverträgen für ungültig erklärt werden oder auch Gesetzesänderungen.

Neben der vielen rechtlichen Problemfelder (Kaution, Miete, Kleinreparaturen, Lärm, Besichtigungsrecht, Untervermietung, Eigenbedarf, Kündigung usw.) liegt ein weiterer Grund für immer wieder auftretende Konflikte darin, dass die Vertragsparteien die ganze Zeit miteinander verbunden sind. Ein Kaufvertrag ist schnell abgewickelt, aber Vermieter und Mieter müssen über Jahre und Jahrzehnte miteinander auskommen. Ob, wann und wie die Miete erhöht werden darf, was an Nebenkosten abgerechnet werden kann, wer welche Reparaturen zu übernehmen hat und sogar wie das Mietverhältnis beendet wird – die rechtliche Lage ist am Anfang eines langjährigen Mietvertrages selten die gleiche als zu Beginn.

Mein Angebot richtet sich gleichermaßen an Mieter und Vermieter.

Ich berate auch schon im Vorfeld eines möglichen Konflikts, etwa wenn Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrags vergewissern wollen, ob bestimmte Klauseln gültig sind, Sie sich bei einer Betriebskostenabrechnung unsicher sind, sich eine Kündigung oder ein sonstiger Konflikts anbahnt.

Ist es bereits zum Streit gekommen, vertrete ich Sie bundesweit sowohl außergerichtlich direkt gegenüber Ihrem Gegner als auch vor Gericht.