Gekauft – geärgert?

Auf den ersten Blick ist ein Kaufvertrag eine einfache Sache. Das ist es eigentlich auch. Der eine gibt Geld, der andere bekommt etwas. Egal, ob es sich um einen Brötchen handelt oder um ein Auto.

Der Teufel steckt meist im Detail und zeigt sich erst, wenn die Sache kaputt ist oder nicht das hält, was man von ihr erwartet. Die große Frage ist dann, wer von wem was wann verlangen kann. Noch schwieriger kann es werden, wenn der Gegenstand über das Internet gekauft wird oder es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt. Ganz besonders bei einem Gebrauchtwagen.

Viele Händler und Hersteller zeigten sich früher kulant oder gewährten Garantie auf die Produkte. Dann ist auch die Abwicklung häufig unproblematisch. Es gibt jedoch immer mehr Verkäufer, die aus Kostengründen diese Geschäftspolitik nicht mehr verfolgen. Dann muss man aufpassen: Fristen müssen eingehalten und gewährt werden, der Gegner muss nachweisbar aufgefordert werden, sich um das Problem zu kümmern und mitunter ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

Insbesondere Verbraucher kennen oft den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht. Besonders kompliziert wird es, wenn „Zusatzgarantien“ verkauft werden, die in Wahrheit Versicherungen sind. Nicht bekannt sind häufig auch die Voraussetzungen, unter denen man zunächst Nachbesserung verlangen muss oder den Kaufpreis mindern kann und wann man vom Kaufvertrag komplett zurücktreten darf. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die man bei Vertragschluss nicht ausreichend beachtet hat, können später große Wirkung haben. Nicht selten wird vergessen, dass auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Egal, ob Sie Verkäufer oder Käufer sind – wenn Sie Probleme mit einer Transaktion haben, sprechen Sie mich gerne an. Idealerweise möglichst frühzeitig, damit wir den Fall sondieren und bereits im Rahmen einer Erstberatung kostengünstig klären können, ob ein weiteres Vorgehen aussichtsreich erscheint. Sollte dies der Fall sein, wende ich mich in Ihrem Namen an den Gegner und vertrete Sie auch vor Gericht, wenn keine Einigung möglich oder sinnvoll ist.