Corona: Vorübergehender besonderer Kündigungsschutz im Mietrecht

Wegen der schweren durch die Covid-19-Pandemie verursachten Verwerfungen in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt sind seit dem 1. April 2020 einige besondere Regelungen im Bereich des Mietrechts in Kraft getreten. Wir halten uns und unsere Mandanten über die rasante Entwicklung auf dem Laufenden. Für eine Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. Aber um häufig gestellte Fragen vielleicht schon vorab und ohne Beratungskosten für Sie zu beantworten, veröffentlichen wir derzeit regelmäßig Rechtstipps. Zwei dieser Artikel zum besonderen Kündigungsschutz im Mietrecht finden Sie hier: Der mietrechtliche Covid-19-Kündigungsschutz und  Fallstricke im aktuellen Corona-Mietrecht

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