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Parken als Sondernutzung, Teil 2
186 € sind nicht genug Hamburg. Woanders zahlt man nur 10 € dafür, in Hamburg-Nord kann einmal Falschparken unter bestimmten Umständen 186 € kosten – wie das derzeit passieren kann, wurde im letzten Teil dieser Serie erläutert. Allerdings kommt man … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit Befahren, Bezirksamt, Bezirksverwaltung, Falschparken, Gebühr, Gebührenordnung, Gehweg, Hamburg, Hamburg-Nord, Kreuzen, Parken, Sondernutzung, WegeBenGebO, Widerspruch, Widerspruchbescheid
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